Psychosomatische Reha-Nachsorge 

In unserer Praxis bieten wir Psyrenagruppen mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt an. 

Wer eine psychosomatische Reha in Anspruch genommen hat, kommt häufig mit vielen neuen Ideen und der Erwartung „Ab jetzt wird es anders!“ nach Hause. Oft kommt dann leider der Alltag dazwischen und die Ideen und Pläne bleiben nichts als schöne Theorien. Um diesem Prozess entgegen zu wirken, kann nach der Reha eine Psychosomatische Reha-Nachsorge (Psy-RENA) in Betracht gezogen werden. 

Wir möchten Sie dabei unterstützen die Pläne und Ziele, welche Sie sich während ihrer Reha gemacht haben, auch im Alltag zu verfolgen. 

Berufliche Themen (z.B. "Wie grenze ich mich gegenüber meinem Vorgesetzten besser ab?" oder "Wie kann ich meinen beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Krankheitsphase gestalten?"), wie auch private Schwerpunkte (z.B. Umgang mit einer psychischen Erkrankung im Freundes- und Familienkreis, Freizeitgestaltung) sollen gemeinsam betrachtet werden.

Kostenträger des Psy-RENA Angebots ist die Deutsche Rentenversicherung, sodass in den meisten Fällen eine ambulante Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen parallel stattfinden kann. Das Psy-RENA Angebot richtet sich ausschließlich an Patienten, die eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Anspruch genommen haben.

Ablauf

  • 25 wöchentliche Gesprächstermine in einer geschlossenen oder halb-offenen Gruppe mit circa 10Teilnehmern
  • die Gruppengespräche dauern je 90 Minuten
  • zusätzlich finden ein Aufnahme- und ein Abschlussgespräch als Einzelgespräch mit einer Dauer von je 50 Minuten statt
  • bei Bedarf können ergänzend zu den Gruppengesprächen vernetzende bzw. koordinierende Tätigkeiten in einem Umfang von bis 5 Einheiten zu je 20 Minuten erbracht werden (z. B. das Angehörigengespräch, das Gespräch mit dem Reha-Fachberater oder dem Betriebsarzt)
  • die Verlängerung von Psy-RENA ist ausgeschlossen
  • in Ausnahmefällen kann Psy-RENA in Form von Einzelgesprächen mit 8 Terminen und einer Dauer von je 50 Minuten erbracht werden

Ausschlusskriterien

  • Sie wurden mit einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Tag aus der Rehabilitation entlassen. 
  • Sie beziehen eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente oder haben diese beantragt. 
  • Sie beziehen eine Leistung, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird. 

 

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