KOSTEN

Psychotherapie

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 

Private Krankenkassen

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den meisten privaten Krankenkassen problemlos übernommen. Der Umfang von psychotherapeutischen Leistungen hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Vor einem ersten Termin ist es notwendig, dass Sie sich bei ihrer Versicherung bezüglich der Bedingungen erkundigen. Wie auch bei anderen Leistungen wird Ihnen monatlich eine Rechnung gestellt, welche Sie bei Ihrer Kasse einreichen und erstatten lassen können. Derzeit belaufen sich die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung bei 2,3 fachen Satz auf je 100,55 €. Der Steigerungsfaktor kann bei entsprechender Begründung bis zum 3,5fachen Satz erhöt werden (153€).

Beihilfe der Beamtenversorgung

Die Beihilfestelle setzt einen Antrag auf Psychotherapie als Voraussetzung, den wir gerne für Sie schreiben. Die Kosten der Behandlung werden nach Bewilligung von der Beihilfestelle und der zusätzlichen Privatversicherung getragen. Unabhängig von der Anerkennung der Beihilfefähigkeit werden bis zu fünf probatorische Sitzungen bewilligt, die als Probesitzungen gewertet werden.

Selbstzahler

Es kann Sinn machen, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihre Krankenkasse eine Bewilligung ablehnt, Sie sich in der Sperrfrist für Psychotherapie befinden oder aber eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung geplant ist. Vorteile sind kürzere Wartezeiten, Diskretion gegenüber der Krankenkasse und keine Vorschriften bezüglich der Behandlungsdauer.

Paartherapie

Die Angebote in unserer Praxis für Paare basieren auf wissenschaftlich anerkannten Methoden und werden ausschließlich von approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen durchgeführt. Auf Wunsch kann eine Paartherapie auch von zwei Therapeuten durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf 120€ pro 50 Minuten. Bei 2 Therapeuten auf 240€ pro 50 Minuten, 

Psyrena

Die Kosten werden von der DRV übernommen, es ist für den Patienten keine Zuzahlung zu leisten. Fahrtkosten, werden Patienten pauschal mit 5 € pro Behandlungstag vergütet.

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